Patienteninformation

1.     Vor Therapiebeginn

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein Ihres/r behandelnden Facharztes/Fachärztin bzw. Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin

 

2.     Ersttermin

Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Verordnung, vorhandene Befunde und bequeme Kleidung mit. Falls die Verordnung bewilligungspflichtig ist, übernehme ich gerne diesen Schritt bei Ihrer Sozialversicherung.

 

3.     Verrechnung/Rückerstattung

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen.
Originalrechnung + Zahlungsbestätigung + Verordnungsschein reichen Sie dann bei Ihrer Sozialversicherung ein.

Ich bin Wahltherapeut, das heißt, dass die Sozialversicherung einen Anteil der Kosten rückerstattet. Im Falle einer ambulaten Zusatzversicherung/Unfallversicherung wird der Restbetrag bzw. der Selbstbehalt von dieser übernommen.

 

Terminvereinbarung

Sobald Sie die Physiotherapie-Überweisung ausgestellt bekommen haben, können sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit mir vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während der Therapieeinheiten nicht telefonisch erreichbar bin und Sie daher so bald wie möglich zurückrufe.

Termine sind NUR nach Vereinbarung möglich.